Gewährung und Verrechnung Steuerguthaben Mieten laut Art. 28 des DL 34/2020 ("Decreto Rilancio") und laut Art. 77 des DL 104/2020 ("Decreto Agosto") in Höhe von Euro 21.000 von Seiten der Agentur der Einnahmen. Am 16.11.2020 wurden Euro 15.750 des genannten Guthaben verrechnet während Euro 5.250 am 18.01.2021 verrechnet wurden; Gewährung Steuerguthaben laut Gesetz 160/2019 in Höhe von Euro 3.329,50. Bis zum 31.12.2021 wurden Verrechnungen in Höhe von Euro 98,74 vorgenommen; Gewährung Steuerguthaben laut Gesetz 178/2020 in Höhe von Euro 6.203,31. Bis zum 31.12.2021 wurden Verrechnungen in Höhe von Euro 1.226,78 vorgenommen; der Saldo Irap des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von Euro 7.083 sowie der erste Akonto Irap im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von Euro 7.133,50 war im Sinne des Art. 24 des DL 34/2020 ("Decreto Rilancio") nicht geschuldet; Verlustbeitrag laut DPCM 24.09.2020 von Seiten der Gemeinde Rodeneck mit Steuernummer 81006010219 und MwSt. Nr. 01140550219 ausbezahlt am 30.11.2021 in Höhe von Euro 4.410 (CUP=D97H20005990007); Gewährung Beihilfe in Höhe von Euro 5.164,53 im Bereich Digitalisierung von Seiten der Handelskammer Bozen mit Datum 14.10.2020.